Das Zusammenleben in der Schule braucht Regeln.
1. Respekt, Hilfsbereitschaft, Fairness und Pflichtbewusstsein sind Voraussetzungen für ein gutes Schulklima.
2. Lehrer*innen tragen an Stelle der Eltern in der Schule die Verantwortung für Schüler*innen. Daher ist ihren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten.
3. Ein freundlicher Gruß und gegenseitige Wertschätzung verbessern das Klima in der Schule und erzeugen gute Stimmung.
4. Die Aufsichtspflicht der Lehrer*innen beginnt um 7:40 Uhr.
5. Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgebäude umgehend zu verlassen.
6. Wir ersuchen, keine Wertgegenstände (Handy, Geld, …) in der Garderobe zu lassen, da wir dafür keine Haftung übernehmen können.
7. In der Schule werden Hausschuhe (keine Sportschuhe) getragen.
8. Kappen und Kopftücher sind nicht erlaubt. (Auch nicht in den Pausen).
9. Die Schule darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden.
10. Vorzeitiges Abholen durch Eltern oder Erziehungsberechtigte ist nur von der Klasse und mit Bekanntgabe an die jeweilige Lehrperson möglich.
11. Nach dem Läuten gehen alle Schüler*innen in ihre Klassenräume und bereiten die Arbeitsmaterialien für den Unterricht vor.
12. Sollte nach 5 Minuten noch kein/e Lehrer/in in der Klasse sein, so hat ein/e Schüler/in die Direktorin zu benachrichtigen.
13. Beim Betreten des Konferenzzimmers / der Direktion ist vorher anzuklopfen.
14. Die Turnsäle werden nur mit gereinigten Turnschuhen, die nicht im Freien verwendet werden, betreten.
15. Wir erwarten einen schonenden Umgang mit dem Inventar der Schule.
16. Sauberkeit in und um das Schulhaus und die Mülltrennung sind uns wichtig.
17. Im Schulgebäude ist kein Kaugummi erlaubt.
Da Handys und Digicams den Unterricht stören, müssen sie grundsätzlich während der Unterrichtszeit (7.40 Uhr bis Unterrichtsende) ausgeschaltet sein. Nur mit Erlaubnis von Lehrer*innen dürfen die Geräte verwendet werden.
Unsere Schule ist ein Ort der Begegnung.
Partnerschaftliche und konstruktive Kommunikation zwischen Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern ist die Basis für ein gelingendes Schulleben.
Anhang
Da ein Katalog der Erziehungsmittel laut SCHUG § 47 gesetzlich nicht normiert werden kann, beziehen sich die derzeitigen Erziehungsvereinbarungen auf die im SCHUG erschöpfend aufgezählten Erziehungsmittel:
Bei positivem Verhalten der Schüler*innen
- Ermutigung
- Anerkennung
- Lob
- Dank
Bei Fehlverhalten
- Aufforderung
- Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten
- Beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem Schüler / der Schülerin
- Beratendes bzw. belehrendes Gespräch unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten
- Zurechtweisung
- Verwarnung